wir möchten Sie bitten, sich vorerst nicht mehr bei uns anzumelden, da wir derzeit nurmehr
Zweitimpfungen durchführen.
Wenden Sie sich bitte an das Impfzentrum.
(Ab sofort führen wir in unserer Praxis Corona-Impfungen durch, hierfür können sie sich telefonisch
(08654 - 9565) oder per email (strebl-marx@t-online.de) registrieren lassen.
Verimpft werden bei uns der mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer sowie die Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson. Frauen unter 60 Jahren impfen wir grundsätzlich nur mit BioNtech-Impfstoff. Bitte teilen Sie uns bereits bei der Anmeldung mit, mit welchem Impfstoff Sie sich bevorzugt impfen lassen möchten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden in unserer Praxis nicht geimpft, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Kinderarzt.
Aus organisatorischen Gründen impfen wir nur an bestimmten Tagen. Bereits bestehende Termine in einem Impfzentrum sollten Sie aber unabhängig von unserem Angebot unbedingt wahrnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie erst
von uns hören, wenn wir ihnen einen Termin anbieten können, dies hängt von der Verfügbarkeit der einzelnen Impfstoffe ab.
Bringen Sie zur Impfung bitte einen ausgefüllten
Aufklärungsbogen, sowie den
Anamnese- und Aufklärungsbogen, des jeweiligen Impfstoffes (mRNA oder Vektor-Impfstoff), Ihren Impfpass
und
die Versichtenkarte mit.)
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in
ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege
älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt
werden oder tätig sind,
Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 durchführen oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig
ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder
Prüftätigkeiten ausüben,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr
hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig
sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in
Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten
durchgeführt werden,
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen
behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für
einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder
Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer
immunsupprimierter Patienten.
Personen nach Absatz 1 Nummer 1 können getrennt nach Geburtsjahrgängen,
beginnend mit den ältesten Jahrgängen, zeitversetzt zur Schutzimpfung
eingeladen werden.
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen
schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder
mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung,
Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose
oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären
Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen
Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung
aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes
Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen
Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von
dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer
sie vertretenden Person bestimmt werden,
Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur
Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig
oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter
Dienste regelmäßig geistig oder
psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen
der Ausübung eines Heilberufes miteinem hohen oder erhöhten
Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind,
insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem
Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und
Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus
SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen,
Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur
Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei
Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie
Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen
Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit
unzureichender gesundheitlicherVersorgung tätig und infolgedessen einem
hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder
Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung,
Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in
internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender
gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen
Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der
Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen
tätig sind,
Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders
relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
tätig sind,
Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4
des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,
Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur
Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches
Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen
tätig sind.Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2
entsprechend.
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
folgende Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder
tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen
Krebserkrankungen,
b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen
oder rheumatologische Erkrankungen,
c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem
Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller
Hypertonie,
d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer
anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
e) Personen mit Asthma bronchiale,
f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
g) Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung
aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen
schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung
befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von
dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
Personen,
a) die Mitglieder von Verfassungsorganen sind,
b) die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in
den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei,
beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des
Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind,
c) die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen
Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder
Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung,
Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in
internationalen Organisationen tätig sind, oder
d) die als Wahlhelfer tätig sind,
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen
und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im
Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der
Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der
Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen
sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem
Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind,
insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder
Patienten betreut,
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe
und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1
Nummer 9 erfasst sind, tätig sind,
sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände
ein deutlich erhöhtes Risiko einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend.